Können die Hilfsmittel mit den Krankenkassen abgerechnet werden?

Ein Hilfsmittel darf über die Krankenkassen abgegeben werde, wenn eine Hilfsmittel-Verzeichnis-Nummer existiert. Der Lieferant / Sanitätshaus muß aber einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse haben.

Was ist eine Versorgungspauschale?

Die Krankenkassen zahlen dem Lieferanten / Leistungserbringer einen pauschalen Betrag für alle anfallenden Leistungen in einem bestimmten Zeitraum z.B. für einen Rollator.

Können Hilfsmittel auch ohne Rezept / Verordnung gekauft werden?

Ein großer Teil der Hilfsmittel kann auch ohne ärztlicher Verschreibung direkt bezogen werden.

Wie hoch sind die gesetzlichen Zuzahlungen?

Für Österreich ist der Selbstbehalt für 2014 bei 30,20 € für alle Hilfsmittel die unter 302,00 € liegen. Ab 302,00 € bis 453,00 € ist der Selbstbehalt 10 % vom Hilfsmittel-Preis. Ab 453,00 € könne auch über Anträge Zuschüsse beim Land Tirol, Bundessozialamt, Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.

Für Deutschland beträgt die Zuzahlung 10% vom Hilfsmittel-Preis mindestens 5,00 € maximal 10,00 €.

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